Wichtig: Unterricht ab dem 28.04.2021

Liebe Eltern der Europaschule Langerwehe,

das Ministerium für Schule und Bildung hat über das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz) und die Auswirkungen dieser neuen Rechtslage auf den Schulbereich informiert:
Das Gesetz schafft einen geänderten rechtlichen Rahmen für das staatliche Handeln in der Corona-Pandemie. Es führt eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ein, die zunächst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auslöst. Ab einer Inzidenz von 165 gelten weitergehende Maßnahmen.

Das neue Recht erstreckt sich auch auf den Schulbereich.

Neue Vorgaben zum Schulbetrieb in der Pandemie

Die wesentlichen Vorgaben und deren landesrechtliche Umsetzung lassen sich wie folgt umreißen:

  • Präsenzunterricht an Schulen ist nur zulässig, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.
  • Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
  • Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
  • Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt.
  • Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt.
  • Die Länder können Betreuungsangebote (pädagogische „Notbetreuung“) einrichten.
  • Die Testpflicht und die Abläufe in den Schulen bleiben im Wesentlichen unverändert.
  • Die Angebote der bisherigen Notbetreuung werden in die pädagogischen Betreuungsangebote integriert.
  • Als Abschlussklassen gelten weiterhin die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen, der entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs. Dies gilt auch für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs (nach Schulmail vom 22.04.21).

Die Leitlinie unseres Handelns als Europaschule Langerwehe ist die Wahrung der Gesundheit der Schulgemeinde.

Da die Klassen- und Kursräume der Schule, insbesondere in den Räumlichkeiten der höheren Jahrgänge, für größere Lerngruppen in Pandemiezeiten nicht geeignet sind, möchten wir auch für die Abschlussklassen den Wechselunterricht beibehalten.

Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrganges sowie der Q1 lernen zu großen Teilen in Gruppengrößen von 30 Personen; dies halten wir in der derzeitigen Situation für nicht verantwortbar. Eine Aufteilung der Gruppen in mehrere Räume ist ebenso nicht möglich, da uns diese Räume in der Schule aufgrund des Wechselunterrichts in allen Jahrgängen und der Abiturprüfungen nicht zur Verfügung stehen.

Auf diesem Hintergrund bitten wir um Ihr Verständnis, auch die Abschlussklassen weiterhin im Wechselunterricht zu beschulen, um Infektions-, Hygieneschutz- und Abstandsregelungen einhalten zu können.

Konstante Lerngruppen

Die schon angeführte Schulmail ändert die Vorgaben zu den konstanten Lerngruppen:
Grundsätzlich sind Sie mit der SchulMail vom 5. März 2021 darauf hingewiesen worden, dass in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden sind, um eine Durchmischung beispielsweise im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache zu vermeiden. Da inzwischen regelmäßige Corona-Testungen erfolgen, es beim Fremdsprachenunterricht auf Präsenzunterricht in besonderen Maße ankommt und der Wahlpflichtbereich in einigen Schulformen Hauptfachcharakter hat, ist nach Entscheidung der Schule in diesen Fächern nunmehr auch die Bildung von Lerngruppen mit Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Klassen möglich. Die Teilnahme und Sitzordnung ist gesondert zu dokumentieren.

Da die Fachleistungsdifferenzierung sowie der Wahlpflichtbereich das primäre pädagogische Werkzeug sind, alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule individuell gemäß ihren Interessen und Neigungen zu fordern, setzt im Falle von Wechselunterricht ab 03. Mai 2021 der Unterricht nach Lerngruppenplan, d.h. in Erweiterungs-, Grund- und Wahlpflichtkursen wieder ein. Die Sitzordnung wird für jede Lerngruppe festgelegt und dokumentiert.

Da am Ende dieser Woche ein Großteil der Referendare unsere Schule verlässt, wird zum 03. Mai der Stundenplan aktualisiert. Sie finden den neuen Stundenplan ab Freitag im TU-Team Ihres Kindes/Ihrer Kinder.

Um die Durchmischung der Gruppen in der Mittagsfreizeit zu verhindern, endet der Unterricht weiterhin nach der 7. Stunde, d.h. die 8. und 9. Stunde werden vorgezogen.

Klassen- und Kursarbeiten

Die Anzahl der Klassen- und Kursarbeiten wird für die Jahrgänge 5-9 reduziert; ebenso die Anzahl der Klausuren in der Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe: In allen Jahrgängen wird pro Fach nur noch 1 Klassen-, Kursarbeit bzw. Klausur geschrieben. Diese Regelung gilt für den Fall, dass Präsenzunterricht möglich ist.

Wechsel zum Distanzunterricht

Bei einer über drei Tage andauernden Inzidenz von 165 im Kreis Düren werden die Schulen – mit einem Vorlauf von zwei Tagen – wieder für den Präsenzunterricht geschlossen. Dies gilt nicht für die Abschlussklassen, die weiterhin die Schule präsentisch besuchen.

Die Entscheidung über die Schließung fällt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), das auf seiner Homepage die Schließungen veröffentlicht. Soeben erreichte uns die Nachricht, dass der Kreis Düren ab dem 28.04. 2021 auf noch nicht festgelegte Zeit in den Distanzunterricht wechselt. Ausgenommen hiervon sind die Jahrgänge 10 sowie die Q1.Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen.

Zentrale Prüfungen 10

Die Abschlussprüfungen unseren 10. Jahrganges finden am 19., 20. und 27 Mai statt. An diesen Tagen benötigen wir – um die Prüfungen infektionsschutzgerecht durchzuführen – mindestens 18 Klassenräume sowie knapp 40 Aufsichten. Aus diesem Grund wird der Unterricht in der Sekundarstufe I an den genannten Tagen als Distanzunterricht durchgeführt.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und stehen natürlich jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Ihr Schulleitungsteam und Ihr Kollegium der Europaschule Langerwehe