Verlegung der Jahreshauptversammlung 2020 des Fördervereins ins Jahr 2021

Wir als Vorstand des Fördervereins hatten alles vorbereitet zur satzungsgemäßen Einladung und Durchführung der diesjährigen Jahreshauptversammlung (gemäß §8 i.v.m. §10 unserer Vereinssatzung).
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Pandemie-Lage von Corona und der damit verbundenen Auflagen, Regelungen und Verbote verschieben wir die Mitgliederversammlung des Fördervereins der Europaschule e.V. ins Jahr 2021.
Sobald die behördliche Kontaktbeschränkung wieder aufgehoben wird und grundsätzlich die Möglichkeit besteht, eine Mitgliederversammlung in Form einer Präsenzsitzung abzuhalten, wird der Vorstand zunächst eine Risikoabwägung vornehmen, wann mit Blick auf das höherrangige Rechtsguts der Gesundheit der Vereinsmitglieder eine Neuansetzung vertretbar und sinnvoll ist.
Durch Einladung per E-Mail oder auf dem Postweg wird der Termin rechtzeitig jedem Mitglied übermittelt.
Der Vollständigkeit halber ein Hinweis zu den satzungsgemäß vorgesehenen Entlastung sowie Neuwahlen des Vorstands in der Mitgliederversammlung und der derzeitigen Handlungsfähigkeit des Vorstands:
Damit wir als Förderverein bis zur Jahreshauptversammlung weiterhin handlungsfähig bleiben, regelt das „Covid-19-Gesetz“ hier für die Zeit seiner Geltung die generelle Klarheit: „Vorstandsmitglieder bleiben demnach auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Abberufung oder bis zur Bestellung eines Nachfolgers im Amt“.
Für etwaige Fragen steht der Vorstand des Fördervereins Ihnen gerne zur Verfügung und wünscht bis zur nächsten Zusammenkunft:
Beste Gesundheit!
Euer Vorstand des Fördervereins der Europaschule Langerwehe e.V.