Informationen zum Streik im ÖPNV

Sehr geehrte Schüler:innen, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

nach Rücksprache mit der ASEAG und der Rurtalbus haben wir die Information, dass die Busse im Einzugsgebiet unserer Schüler in der Regel nicht von Streiks betroffen sind. Diese Linien werden von privaten Busunternehmen befahren, die sich nicht am Streik beteiligen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Busse evtl. überfüllt sind oder auch verspätet fahren, da die Busse die fahren, stärker frequentiert sein können.
In NRW gilt auch bei einem ÖPNV-Streik die Schulpflicht. Diese besagt, dass schulpflichtige Kinder und Jugendliche am Unterricht teilnehmen müssen. Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) sind die Eltern dazu verpflichtet, das sicherzustellen. „Ein Fernbleiben vom Unterricht gilt grundsätzlich nur bei Krankheit oder nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen als entschuldigt. Ein im Vorfeld angekündigter Streik des ÖPNV kann in diesem Sinne regelmäßig nicht als unvorhersehbarer Grund gelten.